Widerrufsrecht und Fertigstellungstermin im Bauvertrag
Der Bundestag hat das neue Bauvertragsrecht verabschiedet, das am 1. Januar 2018 in Kraft tritt. Für Bauherren bringt das neue Gesetz mehr Sicherheit und Transparenz. So gibt es künftig ein Widerrufsrecht beim Abschluss von Bauverträgen, das vor übereilten Entscheidungen schützt. Darüber hinaus müssen Unternehmen einen verbindlichen Fertigstellungstermin angeben.