Neues Bauvertragsrecht: Mehr Rechte für Bauherren ab 2018

01.01.2018

Widerrufsrecht und Fertigstellungstermin im Bauvertrag

Der Bundestag hat das neue Bauvertragsrecht verabschiedet, das am 1. Januar 2018 in Kraft tritt. Für Bauherren bringt das neue Gesetz mehr Sicherheit und Transparenz. So gibt es künftig ein Widerrufsrecht beim Abschluss von Bauverträgen, das vor übereilten Entscheidungen schützt. Darüber hinaus müssen Unternehmen einen verbindlichen Fertigstellungstermin angeben.

Hier können Sie das Info-Faltblatt des Zentralverbandes des deutschen Handwerks mit den neuen Regeln downloaden >

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